Der Verein

Der Deutsche AnwaltVerein Griechenland (DAV-Griechenland) wurde im Jahr 2010 in den Räumlichkeiten der deutschen Botschaft in Athen gegründet und als Auslandsverein dem Deutschen Anwaltsverein (DAV) angeschlossen. Der DAV ist der größte Berufsverband der Anwaltschaft in Deutschland. Mehr als 62.000 Rechtsanwältinnen und Rechtanwälte aus über 250 örtlichen Anwaltvereinen im In- und Ausland sind ihm bereits beigetreten, um sich gemeinsam für die Wahrung, Pflege und Förderung der Anwaltschaft einzusetzen.

Zweck des DAV-Griechenlands ist die Förderung des beruflichen Austausches zwischen den griechischen und deutschen Rechtsanwälten, insbesondere durch die Förderung von Rechtspflege sowie die Aus- und Fortbildung und den Zusammenschluss aller deutschen und deutschsprachigen griechischen Rechtsanwälte in Deutschland oder Griechenland, die regelmäßig im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr tätig sind.

Eine starke Verbindung als Basis

Zwischen deutschen und griechischen Juristen bestehen traditionell lange Beziehungen; die beiden Rechtsordnungen sind in vielen Bereichen eng miteinander verbunden. Die drei Jahrzehnte unter der Herrschaft des bayrischen Königs Otto in Griechenland (1832–1862) zeichnen sich unter anderem durch die ersten starken Spuren des deutschen Rechtseinflusses auf das griechische Zivilrecht aus.

Ebenso war Griechenland für Deutschland stets ein wichtiger Handelspartner und ein begehrtes Reiseziel.

Auch werden Arbeitnehmer, die sogenannten digitalen Nomaden, sowie EU-Rentner, die sich auf ein zweites Leben im sonnigen Griechenland freuen, mit großzügigen Steuervergünstigungen ins Land gelockt. Das gute Klima, die Gastfreundschaft der Menschen und die entspannte Lebensweise haben Griechenland zu einem der höchst attraktiven Standort gemacht – auch für Investitionen wie den Kauf eines Ferienhauses.

Beste Hilfe bei grenzüberschreitenden Angelegenheiten

Die dadurch wachsende, stetig intensiver werdende grenzüberschreitende Verbindung zwischen deutschen und griechischen Handelspartnern – und auch Privatpersonen – hat das Bedürfnis nach umfassender Beratung in beiden Rechtssystemen erhöht. Unsere Mitglieder sind zweisprachige Rechtsanwälte; viele von ihnen verfügen zudem über eine doppelte Zulassung und haben ihre privaten und beruflichen Erfahrungen in beiden Ländern gesammelt. Aus diesen Gründen sind sie mit den unterschiedlichen Mentalitäten und Geschäftspraktiken vertraut und somit besonders befähigt, ihren Mandanten bei grenzüberschreitenden Sachverhalten zur Seite zu stehen.

Wir vernetzen die griechischen Anwälte mit den deutschen Berufskollegen und erleichtern sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen bei juristischen Problemen oder Herausforderungen die Suche nach kompetenten Ansprechpartnern in Griechenland und Deutschland.

 

Vorstand

Spyridon Petropoulos
Vorsitzender/Präsident
Bernadette Papawassiliou
1. stellvertretende Vorsitzende
Alexis-Panos Panoutsopoulos
2. stellvertretender Vorsitzender
Vicky Athanassoglou
Schriftführerin
Dr. Nikolaos Athanasiadis
Schatzmeister
Maria Toukmaktsi
Medienbeauftragte
Epameinondas Kalagiakos
Mitglied

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